Gesetz
Führerscheinkurs: Was das Schweizer Recht verlangt
Die ASTRA-Seite zu Erste-Hilfe-Kursen für Führerschein-Kandidatinnen und -Kandidaten präzisiert vor allem, wer diese Kurse anbieten darf, welche Zertifizierungen verlangt werden und welche Referenzdokumente gelten.
Was das ASTRA auf dieser Seite bereitstellt
Die offizielle Seite richtet sich sowohl an Führerschein-Kandidatinnen und -Kandidaten als auch an Kursanbieter. Sie bündelt Informationen zu anerkannten Organisationen, zu den Anforderungen an Kurse und Kursleitende, zu Zertifizierungs- und Rezertifizierungsverfahren, zu geltenden Normen und zu Gebühren.
Was für Anbieter vorgeschrieben ist
Um solche Kurse für Führerschein-Kandidatinnen und -Kandidaten anbieten zu dürfen, muss ein Anbieter vom ASTRA anerkannt sein. Als Bedingung nennt die Seite ein gültiges Kurszertifikat der Zertifizierungsstelle SGS, das alle vier Jahre erneuert werden muss.
Was für Kursleitende vorgeschrieben ist
Auch die Kursleitenden müssen vom ASTRA anerkannt sein. Laut Seite brauchen sie ein von SGS ausgestelltes Kompetenzzertifikat, das ebenfalls alle vier Jahre erneuert werden muss.
Offizielle Dokumente, Normen und Listen
Das ASTRA veröffentlicht auf dieser Seite die anwendbaren Weisungen, die Liste der zugelassenen Anbieter, die Anmeldeformulare für Zertifizierung und Rezertifizierung sowie die massgebenden Reglemente und Normen. Erwähnt wird auch ein Merkblatt zu Mindestanforderungen für Kurse mit E-Learning-Anteil.
Ein besonderer Punkt zu den früheren ResQ-Stufen
Die Seite weist darauf hin, dass das frühere Niveau 1 der Vereinigung ResQ seit deren Auflösung nicht mehr besteht. Für bereits akkreditierte Kursleitende bleibt es jedoch bis zum Ablauf des entsprechenden Zertifikats anerkannt. Gleichzeitig präzisiert das ASTRA, dass es keine Rechtsgrundlage für die Zertifizierung von Kursen auf Niveau 1 gibt.
Offizielle Quelle
Die ASTRA-Seite zu Erste-Hilfe-Kursen für Führerschein-Kandidatinnen und -Kandidaten konsultieren.